Rudolf Fürthner

Immobilienmakler nach § 34 c

Grenzweg 17, 84478 Waldkraiburg

Telefon: 08638 - 83532 **** Fax: 08638 - 4161 **** Mobil: 0173 9450 550 E-Mail: immobilien-fuerthner@t-online.de **** Internet: immobilien-fuerthner.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) letzte Fassung

28. Juli 2014

Gültigkeit: Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes erkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen an. Die Kontaktaufnahme mit uns oder dem Eigentümer gilt als Verwendung des Angebotes. 1. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. 2. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. 3. Wir sind sowohl für den Verkäufer (Vermieter) als auch für den Käufer (Mieter) entgeltlich tätig (Doppeltätigkeit) 4. Wir verpflichten uns soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, alle Unterlagen vertraulich zu behandeln. 5. Weitergabeverbot – Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von uns sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung (Schriftform) an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Vereinbarung und erlangt ein Dritter oder eine weitere Person durch den Dritten diese Informationen, so dass es zum Hauptvertrag (Kaufvertrag, Mietvertrag) kommt, so ist der Kunde verpflichtet dem Makler die Provision inkl. MwSt. zu entrichten. 6. Der Makler ist berechtigt im Interesse einer zügigen Vermarktung (Verkauf, Vermietung) mit einen „Dritten“ (z.B. anderen Makler) zusammenzuarbeiten. Der in den AGB genannte Punkt 5 ist auch für die hier genannte „Dritte“ Person gültig. 7. Ist dem Kaufinteressenten (Mietinteressenten) das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall (Hauptvertrag) ursächliche Tätigkeit an und schuldet die Maklerprovision. 8. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer oder Kauf- /Mietinteressenten) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. 9. Informationspflicht – Der Auftraggeber (Eigentümer) erteilt uns mit dieser Vereinbarung die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten (nur beim Verkauf) sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter (Verkauf und Vermietung), wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. 10. Entstehung des Provisionsanspruches: Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses (notarielle Beurkundung/Mietvertrag) fällig und zahlbar. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. 11. Aufwendungsersatz – Der Kunde (Eigentümer) ist nur dann verpflichtet einen Aufwendungsersatz zu leisten, wenn dies als Individualvereinbarung schriftlich unter Angabe des Aufwendungsersatzes (in Euro) festgelegt wurde. 12. Haftungsbegrenzung- Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können. 13. Verjährung – die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen uns (Makler) beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, so gelten diese. 14. Gerichtsstand- Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des HGB, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. 15. Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit. 16. Haftungsausschluss: Alle Objekte werden im Auftrag und mit der Befugnis des Eigentümers angeboten. Die in unseren Geschäftsunterlagen gemachten Angaben zu den Objekten, beruhen auf den Aussagen und den Unterlagen des Eigentümers. Der Makler Rudolf Fürthner übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 17. Salvatorische Klausel –Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.